Neuer §56 TKG ab 01.12.2021

Das ist mal a nice Sache: Ab 1. Dezember dürfen Vertragslaufzeiten für Handy- und Internet-Verträge maximal 24 Monate betragen und 12 Monatsverträge müssen angeboten werden. Automatische Verlängerungen darüber hinaus sind verboten. Das heißt, nach Ablauf der Zeit hat man eine Kündigungsfrist von einem Monat. Also jetzt bloß nicht vom Anbiete in Verlängerungen reinlabern lassen, die dann als neuer Vertrag gelten. :wink:

https://dejure.org/gesetze/TKG/56.html

Siehe auch: